Unverschuldet ungeliebt - Die GBU-Psych in der Personalentwicklung

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz, kurz GBU-Psych. Verschrien als gesetzliche Vorschrift, oft nicht durchgeführt aus Sorge vor einer ungünstigen Kosten-Nutzen-Rechnung. Ihr Potential somit häufig unterschätzt, denn die GBU-Psych kann mehr, als man denkt. Unter anderem stellt sie ein effektives Werkzeug zur Prävention und Personalentwicklung dar. Unternehmen die sich aktiv um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter sorgen, erzielen außerdem eine positive Außenwirkung und sind auf dem heutigen Arbeitnehmermarkt attraktiv. Weiterhin kann durch die GBU-Psych schnell eine Fehlbelastung der Mitarbeitenden erkannt und eine passgenaue Intervention gefunden werden. Produktive, motivierte und gesunde Mitarbeiter bringen das Unternehmen aktiv voran. Die Erfassung des Ist-Zustands durch die GBU-Psych liefert dem Unternehmen somit wertvolle Hinweise für die Mitarbeiterentwicklung, welche wiederum zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit führt. Der so ungeliebte Paragraph des Arbeitsschutzgesetztes – letztendlich also die verkannte Geheimwaffe eines jeden Unternehmens.

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